Neuer Zeitschriftenbeitrag: Reform der Wettbewerbspolitik in digitalisierten Märkten

 

Prof. Dr. Oliver Budzinski, Sophia Gaenssle, M.Sc., und Annika Stöhr, M.Sc. (alle FG Wirtschaftstheorie, Institut für Volkswirtschaftslehre, Institut für Medien und Mobilkommunikation) haben ihren Beitrag "Der Entwurf zur 10. GWB Novelle: Interventionismus oder Laissez-faire?" in der referierten Fachzeitschrift List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik veröffentlicht. Der Beitrag ist als Open Access publiziert.

In dem Beitrag setzen sich die Autoren aus ökonomischer Perspektive mit den im Referentenentwurf vorgeschlagenen Änderungen in der Missbrauchsaufsicht und in der Fusionskontrolle auseinander. Diese sollen nach Angaben des Gesetzgebers einen Rahmen schaffen, der den Anforderungen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft gerecht wird und insbesondere antiwettbewerbliche Verhaltensweisen großer Internetunternehmen eindämmt.

Die Ilmenauer Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Stoßrichtung der Reformbemühungen aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht insgesamt zu begrüßen ist, da die Besonderheiten datengetriebener Märkte besser als bisher berücksichtigt werden. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die profitablen Verwendungsmöglichkeiten digitalisierter Daten keinesfalls grundsätzlich wohlfahrtsschädlich sind, sondern auch erhebliche Wohlfahrtsgewinne für Konsumenten und Gesellschaft mit sich bringen. Daher gilt es zu prüfen, ob erweiterte Interventionsbefugnisse der Wettbewerbsbehörden zielgenau wettbewerbswidrige Verhaltensweisen adressieren und nicht etwa leistungswettbewerbliche Unternehmensstrategien einzuschränken drohen. Als bedenklich stufen die Autoren zudem die schrittweise Verlagerung der wettbewerbspolitischen Eingriffskompetenzen von der Ex-Ante-Strukturkontrolle zu einer Ex-Post-Verhaltenskontrolle ein. Zudem unterbreiten die Autoren Ergänzungs- und Änderungsvorschläge, um zum einen die Missbrauchsaufsicht mit der Fusionskontrolle und zum anderen das deutsche mit dem europäischen Wettbewerbsrecht besser zu harmonisieren.