Benutzungsordnung für den Universitätsverlag Ilmenau

Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 10. Mai 2018 (GVBl. S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277), erlässt die Technische Universität Ilmenau (nachstehend „Universität“ genannt) die nachfolgende Benutzungsordnung für den Universitätsverlag in der Universitätsbibliothek.

Der Senat der Universität hat diese Ordnung am 2. Juli 2024 beschlossen. Der Präsident hat diese am 31. Juli 2024 genehmigt.

§ 1 Aufgabe

Der Universitätsverlag Ilmenau ist eine Dienstleistung der Universitätsbibliothek Ilmenau für wissenschaftliches elektronisches Publizieren an der Technischen Universität Ilmenau. Der Universitätsverlag fördert die freie Zugänglichkeit zu wissenschaftlicher Information im Sinne von Open Access. Er macht Publikationen über das Internet verfügbar, verbreitet die zugehörigen Metadaten weltweit in bibliothekarischen Nachweissystemen und stellt die langfristige Zugänglichkeit der elektronischen Veröffentlichungen sicher.

§ 2 Berechtigter Personenkreis

(1) Die Dienstleistungen des Verlags stehen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Universität Ilmenau zur Verfügung, wenn sie Autorinnen, Autoren, Herausgeberinnen oder Herausgeber einer wissenschaftlichen Publikation sind. Doktorandinnen und Doktoranden können ihre Dissertation über den Verlag verbreiten.

(2) Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen der Universität können mit Zustimmung der betreuenden Hochschullehrerin oder des betreuenden Hochschullehrers die Dienstleistungen des Verlags für die Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeit nutzen.

(3) Der Universitätsverlag kann auch für die Einrichtungen der Universität tätig werden.

§ 3 Inhaltliche Qualität der Publikationen

Um die fachliche Qualität zu sichern, erscheinen die Publikationen des Verlags grundsätzlich in Schriftenreihen, deren namentlich genannte (Mit-)Herausgeberinnen oder (Mit-)Herausgeber Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer an der Technischen Universität Ilmenau sind.

§ 4 Dienstleistungen des Verlags

(1) Die elektronischen Publikationen des Verlags sind so gestaltet, dass sie als druckreif gelten. Dabei werden die Dokumente mit dem (Reihen-)Cover des Verlags, Titelei sowie einem oder mehreren Standardidentifikatoren (z. B. ISSN, DOI, URN) versehen.

(2) Es ist Aufgabe des Verlags, die Autorinnen und Autoren, Herausgeberinnen und Herausgeber technisch und verlegerisch zu beraten. Layout und Lektorat sind grundsätzlich Sache der Herausgeberinnen, Herausgeber, Autorinnen und Autoren. Die Herausgeberinnen und Herausgeber der Schriftenreihen legen für ihre Reihe in Absprache mit der Universitätsbibliothek formale Vorgaben fest.

(3) Die Publikationen des Verlags werden als elektronische Dokumente in der Digitalen Bibliothek Thüringen veröffentlicht.

(4) Der Verlag verbreitet die Metadaten der Publikationen in allen ihm zugänglichen bibliothekarischen Nachweissystemen.

(5) Die Nutzung der Verlagsleistungen ist kostenfrei.

§ 5 Einräumung von Rechten

(1) Die Autorin, der Autor, die Herausgeberin oder der Herausgeber räumt dem Universitätsverlag die für die elektronische Publikation notwendigen Rechte ein.

(2) Der Universitätsverlag ist befugt, der Deutschen Nationalbibliothek sowie anderen Landes- und Hochschulbibliotheken zum Zwecke der Langzeitarchivierung und dauerhaften Publikation auf einem Schriftenserver ein entsprechendes Nutzungsrecht einzuräumen.

(3) Näheres regelt die mit den Autorinnen, Autoren, Herausgeberinnen oder Herausgebern geschlossene Publikationsvereinbarung.

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für den Universitätsverlag Ilmenau vom 13. Februar 2007, veröffentlicht im Verkündungsblatt der Universität Nummer 27/2007 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 3. Dezember 2008, veröffentlicht im Verkündungsblatt der Universität Nummer 57/2009, außer Kraft.

Ilmenau, den 31. Juli 2024

gez. Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Kai-Uwe Sattler
Präsident

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